Auszug aus der Satzung

3. Mitgliedschaft

a) Ordentliche Mitglieder:
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, die bestehende Satzung anerkennt und verbindlich erklärt,
dem Vereinszweck zu dienen.

b) Jugendliche Mitglieder:
Jugendliche ab 12 Jahren können als Jungangler aufgenommen werden, wenn die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegt.

c) Fördernde Mitglieder:
Als förderndes Mitglied kann jeder Bürger aufgenommen werden,, der sich für den Verein interessiert, aber das Angeln aus irgendwelchen Gründen nicht
ausüben will oder kann. Für diese Mitglieder wird der Beitrag besonders geregelt. .

d) Die Aufnahme:
Die Aufnahme erfolgt auf Antrag durch den Vorstand.

PDF-Formular Aufnahmeantrag